Aktuelle Informationen zur Coronalage

Immer wieder erreichen uns Nachrichten und Anfragen, ob unsere Freizeiten an Pfingsten oder im Sommer stattfinden dürfen, welche Auflagen gelten werden, welche Vorsichtsmaßnahmen wir treffen werden und mehr. Gerne möchten wir Ihnen in dieser unsicheren Zeit Ihre Sorgen und Ängste nehmen, aber natürlich können auch wir nicht in die Zukunft schauen und leider gibt es auf viele der Fragen keine festen und endgültigen Antworten, weil alles von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen und den Entscheidungen der Regierung abhängt. Dennoch möchten wir ein paar der häufigsten Fragen hier beantworten und hoffen, Ihnen damit ein bisschen mehr Sicherheit für die Planung zu geben. Da die meisten unserer Freizeiten in Bayern stattfinden, beziehen wir uns hier auf die derzeitigen bayerischen Regelungen. In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen, sodass für einzelne Freizeiten außerhalb Bayerns ggf. andere Auflagen gelten.

Dürfen derzeit Ferienangebote stattfinden?

Die Antwort ist ein klares „Jein“. Grundlage bildet die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021. Dort ist vermerkt, dass Ferientagesbetreuungen bei einer Inzidenz unter 100 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Dazu muss ein Hygienekonzept ausgearbeitet und die entsprechenden Regeln eingehalten werden. Ist die Inzidenz also niedrig genug, steht einer Tagesbetreuung unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen nichts im Wege.

Ferienangebote mit Übernachtungen sind derzeit nicht in dieser Regelung vermerkt und sind daher nach aktuellem Stand nicht erlaubt. Wir erwarten aber, dass es auch für Ferienangebote mit Übernachtung bald, jedoch spätestens zu den Sommerferien, eine Regelung geben wird. Wir können zwar nicht wissen, wie sich die Situation weiterentwickelt, aber wir bleiben weiterhin optimistisch. Wir gehen davon aus, dass wir im Sommer auch Ferienangebote mit Übernachtung unter Einhaltung bestimmter Regeln anbieten dürfen und bereiten uns dementsprechend weiter auf den Sommer vor.

Muss mein Kind einen negativen Test vorlegen, um an einem Ferienangebot teilnehmen zu können?

Nach aktuellem Stand ist ein negativer Test keine Voraussetzung, um an einem Ferienangebot teilnehmen zu können. Nachdem eine Testpflicht in der Schule eingeführt wurde und Tests immer leichter zugänglich werden, halten wir es allerdings für durchaus möglich, dass eine Testpflicht in Zukunft auch für außerschulische Bildungsarbeit – und damit auch für unsere Ferienangebote – notwendig werden könnte. Sollte dies der Fall sein, informieren wir unsere Kund*innen natürlich rechtzeitig.

Welche Hygieneregeln werden bei den Ferienangeboten an Pfingsten und im Sommer gelten?

Leider können wir hier keine verbindliche Antwort geben, da wir nicht wissen, welche Auflagen in den Pfingst- oder Sommerferien gelten werden, ob diese abhängig vom Inzidenzwert sein werden und – falls letzteres der Fall ist – wie der Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Angebote sein wird. Wir können Ihnen aber versichern, dass unser oberstes Ziel ist, unsere Ferienangebote sicher für alle Beteiligten zu gestalten und das Risiko soweit als möglich zu reduzieren. Wir informieren uns laufend über die aktuellen Entwicklungen und stehen im engen Kontakt mit dem Bayerischen Jugendring, der in Rücksprache mit dem bayerischen Staat, regelmäßig aktuelle Empfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit ausarbeitet und veröffentlicht. Wir werden natürlich Hygienekonzepte zu den jeweilig geltenden Vorschriften entwickeln, sobald die Auflagen bekannt sind, und dies dann auch entsprechend bei unseren Angeboten umsetzen.

Was passiert, wenn FFA ein von mir gebuchtes Ferienangebot aufgrund von Corona absagen muss?

Sollten wir aufgrund von Corona Ferienangebote absagen müssen, erhalten Sie natürlich Ihr Geld zurück, sollten Sie schon Zahlungen getätigt haben. Wenn sie anstatt einer Rückerstattung ein anderes Ferienangebot wählen möchten, ist dies gar kein Problem. In diesem Fall erheben wir natürlich auch nicht unsere sonst übliche Umbuchungspauschale, sondern die bereits gezahlten Beiträge werden voll auf den neuen Teilnehmerbeitrag angerechnet. Wenn für Sie kein anderes Angebot in Frage kommt, Sie uns aber dennoch unterstützen möchten, können wir Ihnen auch gerne einen Gutschein über die bereits geleisteten Beiträge ausstellen. In jedem Fall entstehen Ihnen bei einer Absage durch FFA keine finanziellen Nachteile.

Ich habe schon gebucht und bin mir jetzt unsicher, ob das Ferienangebot überhaupt stattfinden kann. Soll ich lieber stornieren oder abwarten?

Dies ist natürlich eine schwierige Entscheidung, die wir Ihnen nicht abnehmen können. Grundsätzlich ist es so, dass Sie natürlich jederzeit stornieren können. Hier gelten dann die regulären Stornobedingungen, die Sie in unseren Allgemeinen Reisebedingungen finden. Da die aktuelle Situation sich gerade fast täglich ändert, raten wir insbesondere für die Termine im Sommer erst einmal dazu, abzuwarten und zu schauen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Bis zu den Sommerferien ist noch viel Zeit und die Lage kann dann schon wieder ganz anders ausschauen. Vor allem Familien, die auf eine Betreuung im Sommer angewiesen sind, raten wir, nicht voreilig zu stornieren. Im letzten Sommer waren viele unsere Freizeiten ausgebucht, als dann klar wurde, dass sie stattfinden dürfen. Wir erwarten auch in diesem Sommer eine ähnliche Entwicklung. Sollte FFA übrigens ein Ferienangebot aufgrund der Coronalage absagen müssen, entstehen Ihnen keine Stornogebühren. Sollten Sie also weiterhin an dem gebuchten Ferienangebot interessiert sein, lohnt sich abwarten in jeden Fall.

Stand: 15. April 2021: Bitte beachten Sie, dass sich die aktuelle Lage sehr schnell ändern kann und obenstehende Informationen zum Zeitpunkt des Lesens nicht mehr aktuell sein könnten.